Herzlich Willkommen in der Weser-Residenz Bad Hopfenberg
„COVID-19“– Coronavirus
Testungen/Hygienemaßnahmen
für Besucher/Kontaktpersonen und Bewohner (Stand: 16.03.2021)
Bitte lesen Sie aufmerksam
diese Informationen und befolgen Sie diese Hygienemaßnahmen zum Schutz unserer
Bewohner, unserer Mitarbeiter und Ihrer eigenen Gesundheit! Trotz der
erfolgreich durchgeführten Schutzimpfung gelten nach wie vor alle bekannten
Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen.
Vor
jedem Bewohnerkontakt erfolgt ein Screening mittels Erfassung der
Körpertemperatur sowie das Ausfüllen des Formulars zur Kontaktnachverfolgung.
Ein Eintritt in die Einrichtung erfolgt ausschließlich mit einer angelegten FFP
2 Maske sowie mit einen negativen POC Testergebnis oder Coronaselbsttest (48 Stunden
gültig)!
Die regelmäßigen
Besuchertestungen/Besuche werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer
Anmeldung vorgenommen.
Hierfür vereinbaren
Sie in der Zeit von Montag-Freitag in der Zeit von 9.00Uhr-15.00Uhr ein Termin unter
der Telefonnummer 05707-93220.
Bei positivem
Testergebnis ist ein Betreten der Einrichtung und damit ein Besuch des
Bewohners nicht möglich. (Ausgenommen: Besuche zur Sterbebegleitung in
Absprache mit der EL/PDL)
Es erfolgt eine
sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Der Besucher hat die
Einrichtung nicht zu betreten und in Absprache mit der Gesundheitsbehörde
weitere Anordnungen umzusetzen.
Positiv getestete
Besucher dürfen die Einrichtung erst nach 10 Tagen und Symptomfreiheit wieder
betreten. Für den gleichen Zeitraum sind auch alle weiteren Kontakte mit
Bewohnern der Einrichtung untersagt (z.B. ein Treffen mit dem Bewohner außerhalb
der Einrichtung).
Der Zutritt wird
des Weiteren verwehrt, wenn:
§ sich ein
Besucher nicht testen lässt,
§ im Kurzscreening
keine Angaben gemacht werden wollen.
In
diesen Fällen kann ein Besuch nur im Besucherzelt stattfinden, mit
entsprechenden baulichen
Barrieren, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.
Besuche vor der Weser-Residenz /Spaziergänge
- Halten Sie
unter allen Umständen die Abstandsregelung von mind. 1,5m ein!
- Führen Sie
vor und nach Ihrem Besuch eine Händedesinfektion durch, gemäß dem Aushang
„Händedesinfektion“.
- Das Tragen
einer FFP 2 Maske ist zwingend bei nicht vorhandenem Impfschutz über die
gesamte Zeit erforderlich. Bitte erfragen Sie dies beim Screeningpersonal.
Bewohner verlässt
die Einrichtung
Ein
Verlassen der Einrichtung ist nach individueller Absprache unter den gegebenen
Hygiene- und Schutzmaßnahmen möglich.
Verlassen
der Einrichtung (Definition „Verlassen der Einrichtung“: sobald ein Transport
stattfindet, z.B. Arztfahrten, der Bewohner einkaufen geht)
Nach
Beendigung Ihres Besuches außerhalb der Einrichtung, bitten wir um Rückmeldung
beim Screening Personal/Pflegepersonal
o Es findet
im Anschluss an die Rückkehr ein POC Test beim Bewohner statt.
§ Ein
weiterer Kontrolltest erfolgt nach 3 Tagen, nach Verlassen der Einrichtung.
BETRETEN der Einrichtung und des Bewohnerzimmers
Wir bitten um das
Mitbringen einer FFP 2 Maske.
Vor jedem Betreten der
Einrichtung/Zimmers bei nicht ausreichendem Impfschutz ist zwingend Schutzkleidung
gemäß der schriftlichen Anweisung anzulegen sowie eine Händedesinfektion
durchzuführen:
- FFP 2
Maske
- Einmalhandschuhe
(nur im Isolierungsfall)
- Schutzkittel
–dieser wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
IM ZIMMER
Bewohner mit nicht
ausreichendem Impfschutz: Vermeiden Sie Kontakt mit Ihrem Angehörigen und
halten Sie stets den Mindestabstand von 1,5m ein. Setzen Sie sich auch nicht
auf das Bett! Bitte tragen Sie die FFP 2 Maske während Ihres gesamten
Aufenthaltes in der Einrichtung.
- Anwendung der
AHA-L-Regeln: Abstand, Hygiene, FFP2 Maske, Lüften
- Bewohner mit Impfschutz: Anwendung der AHA-L-Regeln: Abstand, Hygiene,
FFP2 Maske, Lüften
- Verlassen Sie während Ihres Besuches nicht das
Zimmer - auch nicht für kurze Zeit!
BEIM VERLASSEN
Eine Händedesinfektion
ist nach Verlassen des Zimmers direkt an der Zimmertür im Flur durchzuführen
Bitte melden Sie sich bei
Verlassen der Einrichtung beim Screening-Personal am Eingang, hier wird das Verlassen
der Einrichtung erfasst und die Schutzkleidung abgelegt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
gerne jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
* * *

Die
Weser-Residenz Bad Hopfenberg ist eine stationäre Pflegeeinrichtung des
Unternehmens Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel. Wir bieten Ihnen
vollstationäre Pflege mit der Möglichkeit zur Kurzzeit- und
Verhinderungspflege an.
Unsere ausführlichen Konzepte können Sie jederzeit gerne im Haus einsehen.
Unsere Einrichtung hält ein Qualitätsmanagement entsprechend der DIN EN ISO 9001:2015 vor und ist seit 2007 zertifiziert.
Selbstverständlich
stehen wir Ihnen bei Fragen persönlich oder telefonisch gerne zur Verfügung.
Nach Absprache besteht die Möglichkeit für einen kostenfreien
Hausbesuch durch einen unserer Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause.
Gerne bieten wir Ihnen nach Terminvereinbarung
eine Hausbesichtigung an und führen Sie durch unsere Räumlichkeiten.
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Unsere Qualitätspolitik
Die Einrichtungs-/Pflegedienstleitung verpflichtet sich gegenüber den Residenzbewohnern, Kurzzeitpflegegästen, Angehörigen und Vertragspartnern alle Tätigkeiten und Dienstleistungen wie:
- Pflege und
- allgemeine und individuelle Betreuung
in allen Phasen der Leistungserbringung in hoher Qualität gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Zu den Aufgaben aller Bereiche gehört die Förderung des Qualitätsbewusstseins im Dienste des Bewohners unserer Einrichtung. Die Führungskräfte sind verpflichtet, dieses Qualitätsbewusstsein zu steigern.
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Aktueller vorläufiger Prüfbericht des MDK
Die Zusammenfassung des aktuellen Prüfberichtes für unsere Einrichtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen
(MDK).

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ist
ein unabhängiger pflegefachlicher Ratgeber für die gesetzlichen Kranken- &
Pflegeversicherer. In seinem Tätigkeitsrahmen führt der MDK objektive und
unabhängige Begutachtungen in den Pflegeeinrichtungen aller Bundesländer durch.